Der Ambulante Soziale Dienst (ASD) ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet. Er umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Deren Aufgaben werden von diplomierten Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern oder Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen wahrgenommen.

Die Klientel besteht aus beschuldigten und straffällig gewordenen Personen sowie aus Opfern von Straftaten. Häufig auftretende Problemlagen sind Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Suchtprobleme oder verringerte soziale Kompetenz. Die Fachbereiche des ASD greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben der Opfer und der straffällig gewordenen Personen ein.

Dem Landgericht Krefeld sind zwei Dienststellen der Ambulanten Sozialen Dienste angegliedert. Diese befinden sich in Krefeld und in Kempen.

Die Dienststellen der Ambulanten Sozialen Dienste des Landgerichtsbezirks:

Ambulanter Sozialer Dienst Krefeld

Ambulanter Sozialer Dienst Krefeld Ambulanter Sozialer Dienst Krefeld
Quelle: © Landgericht Krefeld Archiv

Ambulanter Sozialer Dienst Krefeld
Lutherische-Kirch-Straße 39
47798 Krefeld
Telefon: 02151 5896-0
Fax: 02151 5896-60

E-Mail: asd@lg-krefeld.nrw.de

Ambulanter Sozialer Dienst Kempen

Ambulanter Sozialer Dienst Kempen Ambulanter Sozialer Dienst Kempen
Quelle: © Landgericht Krefeld Archiv

Ambulanter Sozialer Dienst Kempen
Umstraße 39
47906 Kempen
Telefon: 02152 14096-0
Fax: 02152 14096-20

Nach Vereinbarung wird ein zusätzlicher Sprechtag im Amtsgericht Nettetal auf der Steegerstraße 61 angeboten.

Bewährungshilfe

Der Ambulante Soziale Dienst hat u. a. die Aufgabe, verurteilten Straftätern helfend und betreuend zur Seite zu stehen. Nach § 56 Absatz 1 StGB kann das Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen und die Verurteilten während der Bewährungszeit der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung hat dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

Ziel der Bewährungshilfe ist es, durch Hilfe zur Selbsthilfe Rückfälle in die Straffälligkeit möglichst zu verhindern. Durch Beratung und Betreuung sollen die Probanden lernen, ihr Leben eigenverantwortlich zu organisieren. Hierbei unterstützt ihn der Bewährungshelfer, indem er beispielsweise bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche sowie bei der Schuldenregulierung Hilfestellung bietet. Zudem überwachen Bewährungshelferinnen und -helfer die Erfüllung von Auflagen und Weisungen des Gerichts.

Führungsaufsicht

Der Fachbereich Führungsaufsicht betreut Verurteilte nach der Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel. Dies ist gerade bei einer ungünstigen Sozialprognose wichtig. Durch die im Vergleich zur Bewährungshilfe erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Hierfür arbeiten die Führungsaufsicht, das aufsichtführende Gericht und andere Institutionen, wie z.B. Maßregel- und Strafvollzug, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen sowie Strafverfolgungsbehörden eng zusammen. Die Führungsaufsichtsstelle liefert dem Gericht auch eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf.

Gerichtshilfe

Hauptaufgabe der Gerichtshilfe ist die Diagnose und Darstellung der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Situationen der Verfahrensbeteiligten. Die Beauftragung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft, das Strafgericht, die Strafvollstreckungsbehörde oder die Gnadenstelle, um deren Entscheidungen unter sozialen Gesichtspunkten und mit fachlicher Expertise vorzubereiten.

Die Gerichtshilfe führt zudem als unparteiische Vermittlerin den Täter-Opfer-Ausgleich durch. Auch vermittelt sie gemeinnützige Arbeit, wenn diese durch Gericht oder Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Einige Angehörige des Ambulanten Sozialen Dienstes nehmen auch die Aufgabe des psychosozialen Prozessbegleiters wahr.

Nähere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung finden Sie im Bürgerservice (Opferschutz) bei Justiz-ONLINE externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.  

 

Der Bürgerservice des Justizportals des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weitere Informationen zur Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und zur Führungsaufsicht.