„Es gibt für die Opfer von Straftaten vielfältige Hilfs- und Unterstützungsangebote. Es gibt außerdem verschiedenen Möglichkeiten, wie Geschädigte aktiv an Gerichtsverfahren teilnehmen können.
Allgemeine Informationen zum Thema Opferschutz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem folgenden Link:
https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/index.php
Sollten Sie Zeuge oder Geschädigter in einem Strafverfahren sein, möchten wir insbesondere auf die Möglichkeit der Zeugenbetreuung hinweisen. Diese wird durch den ambulanten Sozialen Dienst bei dem Landgericht Krefeld angeboten.
https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/kampmann/zeugenbetreuung/index.php
Die Zeugenbetreuung ist ein kostenloses Serviceangebot der Justiz und beinhaltet die Möglichkeit der Unterstützung und Begleitung von Zeugen vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Eine Rechtsberatung erfolgt durch die Zeugenbetreuung nicht.
Das Aufgabenspektrum der Zeugenbetreuung umfasst unter anderem:
- die telefonische und/oder persönliche Beratung bei Fragen, z. B. zum Verfahrensablauf
- persönliches Gespräch über Ängste, Befürchtungen und Erwartungen in Bezug auf das Strafverfahren
- der Abbau von Ängsten z.B. durch vorherige Besichtigung des Sitzungssaals
- die Begleitung am Verhandlungstag
- die Vermittlung von Beratungs- und Hilfsangeboten
Sofern Sie hierzu weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte unter 02151/847663 oder 02151/58960 oder per Email unter
Zeugenbetreuung@lg-krefeld.nrw.de
Bitte melden Sie sich frühzeitig, mindestens 14 Tage vor Ihrem Gerichtstermin.