Die Gnadenstelle kann strafrichterliche Entscheidungen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsmittel sowie Kosten erlassen, ermäßigen umwandeln oder ihre Vollstreckung aussetzen.
Die Kammern für Handelssachen befassen sich mit Streitigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts. Für diesen Aufgabenbereich treten sie an die Stelle der Zivilkammern.