Die Führungsaufsichtstellen sind dem jeweiligen Landgericht zugeordnet.

Die eigentliche Betreuungsarbeit wird vom Fachbereich Führungsaufsicht des Ambulanten Sozialen Dienstes wahrgenommen. Die Führungsaufsichtstelle wird im Einvernehmen mit dem Fachbereich Führungsaufsicht tätig, ist jedoch grundsätzlich von ihm zu unterscheiden.

Anschrift

Ambulanter Sozialer Dienst (aSD)

bei dem Landgericht Krefeld

Fachbereich Führungsaufsicht

Lutherische-Kirch-Straße 39

47798 Krefeld

 Telefon 02151 5896-0

Telefax 02151 5896-28

Ziele der Führungsaufsicht

Vorrangiges Ziel der Führungsaufsicht ist die Verhinderung von Straftaten. Durch die primäre Überwachungsfunktion der Führungsaufsichtstelle soll erreicht werden, dass gefährliche, insbesondere strafrechtlich relevante, negative soziale Entwicklungen rechtzeitig festgestellt und erforderlichenfalls für Abhilfe gesorgt wird. Die Einwirkungsmöglichkeiten beginnen durch direkten Kontakt mit der Probandin oder dem Probanden und dem konstruktiven Zusammenwirken mit anderen Institutionen, vorrangig dem Fachbereich Führungsaufsicht des Ambulanten Sozialen Dienstes, dem Maßregel- und Strafvollzug sowie den Strafverfolgungsbehörden. Durch die ambulante Maßregel der Führungsaufsicht werden die Probandinnen und Probanden geführt, um ihnen für den Übergang in die Freiheit eine Lebenshilfe zu geben. Die Einwirkungsmöglichkeiten enden bei der Mitteilung festgestellter Gefährdungen und Auffälligkeiten gegenüber dem Gericht, um diesem Entscheidungsgrundlage für notwendige Anordnungen und Änderungen im Führungsaufsichtsverlauf an die Hand zu geben.