
Sofern aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, erkennen Sie das an den Aushängen und Leuchtanzeigen neben den jeweiligen Saaltüren. Sie können auch aus den Hinweisen zu den Sitzungsterminen auf unserer Internetseite erkennen, wenn eine Verhandlung nicht öffentlich ist.
Schulklassen und Gruppen

Wenn Sie mit einer Schulklasse oder Gruppe bei Gerichtsverhandlungen zusehen und zuhören möchten, empfiehlt sich eine vorherige Ankündigung, um sicher zu gehen, dass
- die Verhandlungen auch wirklich öffentlich sind, und
- eine ausreichende Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung steht.
Setzen Sie sich bitte mit dem Pressedezernenten in Verbindung.
Die Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit ohne größeres Gepäck zur Verhandlung kommen.
Informationen für Schüler und Lehrer
Unterrichtsmaterialien und umfangreiche Informationen, um "das Recht besser kennen zu lernen"
Kurze Videosequenzen, die aus dem Alltag in den Jugendstrafvollzugsanstalten berichten