Einlasskontrolle und Gepäckdurchleuchtung Einlasskontrolle und Gepäckdurchleuchtung
Quelle: © Landgericht Krefeld Archiv

Um rechtzeitig im Gerichtssaal zu sein, sollten Sie ca. 20 Minuten vor dem Termin am Hauptportal eintreffen.

 

Zu Ihrer Sicherheit

Im Eingangsbereich des Amts- und Landgerichts Krefeld findet aus Sicherheitsgründen eine Personen- und Gepäckkontrolle statt. Alle Besucherinnen und Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - von den Bediensteten persönlich und durch Einsatz von Metalldetektoren sowie einer Gepäckdurchleuchtungsanlage auf Waffen oder andere gefährliche Gegenstände kontrolliert. Nicht zugelassene Gegenstände werden an der Pforte verwahrt.

Gepäckdurchleuchtungsanlage Gepäckdurchleuchtungsanlage
Quelle: © Landgericht Krefeld Archiv

Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen der Einlasskontrolle gebeten werden können, sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu identifizieren. Führen Sie aus diesem Grund bitte immer einen gültigen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Reisepass o.ä.) mit sich. Sofern Sie der Überprüfung Ihrer Personalien bei der Einlasskontrolle nicht zustimmen, kann Ihnen der Zugang zum Gerichtsgebäude verweigert werden. Bitte halten Sie ggf. auch Ihre Ladung bereit. Studentenausweise ohne Lichtbild können einen Personalausweis nicht ersetzen.

Fotografieren und Filmen ist in Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt. Daher dürfen auch keine Kameras sowie andere Ton- oder Bildaufzeichnungsgeräte mitgeführt werden. Ausgenommen ist der Gebrauch von Diktiergeräten durch Bedienstete sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. In weiteren Einzelfällen kann vorab schriftlich eine Genehmigung beantragt werden.

Der Einlass ist bei starkem Zuschauerandrang entsprechend zeitaufwändig. Um eine zügige Abwicklung der Kontrolle zu gewährleisten, sollten Sie rechtzeitig anreisen.