Jährlich verteilt das Präsidium des Landgerichts die anfallenden Geschäfte.

Es ist möglich, dass der Geschäftsverteilungsplan im Laufe des Jahres durch Beschlüsse des Präsidiums abgeändert wird.

Maßgeblich ist der in der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Krefeld, Zimmer H 160, I. Etage, Nordwall 131 ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.