Die Rechtsantragstelle bietet Ihnen direkte und praktische Hilfestellung, wenn Sie Anträge und Schriftsätze an das Gericht richten wollen. Sie können beispielsweise Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen, Revision in einem Strafverfahren einlegen oder andere Erklärungen dort zu Protokoll geben. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger geben Ihnen Formulierungshilfen und achten darauf, dass Form und Fristen eingehalten werden.

Eine kostenlose und umfangreiche rechtliche Beratung darf die Rechtsantragstelle Ihnen jedoch nicht geben. Für Rechtsberatung sind nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere Rechtsanwälte – zuständig.

Zu jeder Antragstellung ist in jedem Fall vorzulegen:

  • ein gültiger Bundespersonalausweis oder
  • ein gültiger Reisepass, dieser jedoch nur zusammen mit einer Meldebestätigung bzgl. des aktuellen Wohnsitzes oder
  • ein gültiger ausländischer Personalausweis oder Reisepass - jeweils in Verbindung mit einer Meldebestätigung bzgl. des aktuellen Wohnsitzes, soweit dieser nicht im Ausweis ausgewiesen ist - .

Ferner sollten etwaige bisherige Schriftsätze inklusive der Zustellungskuverts mitgebracht werden.

Können Sie Ihren Sachvortrag nicht mit geeigneten Beweismitteln belegen, bleibt noch die Möglichkeit Ihre Angaben nach einer entsprechenden Belehrung an Eides statt zu versichern. 


Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:

Montag bis Freitag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag auch:
14:00 Uhr - 15:00 Uhr

 

Bitte melden Sie sich an der Eingangsschleuse.